Die Forschungszulage bzw. das Forschungszulagengesetz ist ein wesentliches Förderinstrument für Forschung und Entwicklung (FuE) in Unternehmen. Es zielt darauf ab, Innovationen und technologischen Fortschritt zu unterstützen, indem es finanzielle Anreize für FuE-Aktivitäten bietet. Eine besonders attraktive Komponente dieses Instruments ist, dass Unternehmen rückwirkend bis zu 1 Million Euro pro Geschäftsjahr erhalten können, was es zu einem bedeutenden Anreiz macht, insbesondere für solche Unternehmen, die in die Zukunftsfähigkeit ihrer Produkte und Dienstleistungen investieren möchten.
Der Antragsprozess für die Forschungszulage ist zweigeteilt. Zunächst beantragen Unternehmen eine FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Nach Erhalt dieser Bescheinigung folgt der Antrag auf die Forschungszulage beim jeweils zuständigen Finanzamt. Besonders hervorzuheben ist die Digitalisierung des Prozesses: Die Antragstellung für die FuE-Bescheinigung erfolgt über ein Online-Portal der BSFZ.
Mit dem heutigen Tag, dem 25. Januar 2024, wurden signifikante Änderungen im Verfahren der BSFZ eingeführt. Ein zentraler Punkt ist die neue Anforderung, einen detaillierten Arbeitsplan im Antrag zu integrieren, der die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der FuE-Projekte verbessern soll. Zudem wurde das Online-Portal der BSFZ überarbeitet und präsentiert sich nun in einem neuen Design. Diese Aktualisierung bedingt eine Anpassung vonseiten der Antragsteller, insbesondere in Bezug auf die Darstellung und Anordnung der Antragsinhalte.
Diese Änderungen haben unterschiedliche Auswirkungen auf Unternehmen. Für diejenigen, die noch keinen Fördermittelberater haben, bietet EPSA Deutschland als strategischer Partner eine umfassende Unterstützung an. Die Experten von EPSA sind stets auf dem neuesten Stand und übernehmen den gesamten Antragsprozess, wobei sie auf einer erfolgsabhängigen Basis arbeiten und so das Risiko für Unternehmen minimieren. Unternehmen, die den Antrag selbstständig stellen, sollten sich jedoch auf einen erhöhten Arbeitsaufwand einstellen, da die neuen Anforderungen durchaus anspruchsvoller sind als zuvor.
Insgesamt stellen diese Änderungen im Antragsverfahren der BSFZ eine wichtige Entwicklung dar, die Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, im Auge behalten sollten. Es ist entscheidend, dass sie sich dieser Neuerungen bewusst sind und entsprechend handeln, um die Vorteile der Forschungszulage voll ausschöpfen zu können.