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ZIM-Förderrichtlinie 2025: Neue Impulse für den Mittelstand und Innovationen

Am 11. Dezember 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die überarbeitete Richtlinie des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) bekannt gegeben. Die Neuerungen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten, schaffen verbesserte Voraussetzungen, um innovative Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zielgerichtet zu unterstützen.

Deutliche Erhöhung der Kostenobergrenzen

Nachdem Anfang 2024 die Gemeinkostenpauschale für Unternehmen gestrichen wurde, hat das ZIM-Programm nun die Kostenobergrenzen deutlich nach oben erhöht. Hiermit wird auch der Inflation und den damit gestiegenen Personalkosten Rechnung getragen. Konkret wurde die Kostenobergrenze für Einzelprojekte von 550.000 € auf 690.000 € erhöht, für Kooperationsprojekte von 450.000 € auf 560.000 €. Auch Forschungseinrichtungen können sich freuen, hier wurde die Kosten- und damit auch Förderobergrenze von 220.000 € auf 280.000 € erhöht.

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    BIK Bundesförderung für Industrie und Klimaschutz

    Stärkere Förderung von kleinen Unternehmen und Innovationseinsteigern

    Die angepasste ZIM-Richtlinie legt einen weiteren Fokus auf die Förderung von jungen, kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie von sogenannten Erstinnovatoren. Durch verbesserte Rahmenbedingungen wird der Einstieg in anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte erleichtert.

    So werden vor allem Durchführbarkeitsstudien gestärkt: die maximale Laufzeit wurde von acht Monaten auf zwölf Monate angehoben. Weiter erfolgt die Förderung nun als De-minimis Förderung, was diese Förderung auch “Unternehmen in Schwierigkeiten” zugänglicher macht. Zuletzt können nun nicht nur Erst-Förderempfänger diese Förderung beantragen, sondern auch Unternehmen, die seit drei Jahren keine ZIM-Förderung in Anspruch genommen haben.

    Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Unterstützung bei der Markteinführung, um die Umsetzung von Forschungsergebnissen in erfolgreiche Produkte gezielt voranzutreiben. Konkret geschieht dies durch eine Verlängerung der Frist von aktuell zwölf auf achtzehn Monate für die Beantragung sowie einer Erhöhung der Förderquote.

    Erweiterte Flexibilität für IT-Entwicklungsprojekte

    Um den Anforderungen moderner Unternehmen gerecht zu werden, fördert die neue Richtlinie künftig verstärkt die Nutzung von freiberuflichen IT-Entwicklungsdiensten. Unternehmen, die digitale Innovationen realisieren, erhalten so einen weiteren Anreiz, ihre Projekte voranzubringen.

    Dr. Paul Freyberg

    Senior Innovation Consultant

    Dr. Paul Freyberg, Senior Consultant bei EPSA Deutschland, erklärt:

    „Mit der neuen ZIM-Förderrichtlinie werden gerade kleine und innovative Unternehmen gestärkt. Der Zugang zu Fördermitteln wird erleichtert, und die gezielte Unterstützung von Markteinführungen ist ein echter Mehrwert für den deutschen Mittelstand. Es bleibt nun abzuwarten, wann der Haushalt 2025 verabschiedet wird, sodass Neueinreichungen wieder möglich sind. Wir stehen Unternehmen zur Seite, um diese Chancen voll auszuschöpfen.“

    EPSA Deutschland: Maßgeschneiderte Förderstrategien für den Mittelstand

    Die Änderungen der ZIM-Förderrichtlinie bieten neue Möglichkeiten für KMU, ihre Innovationskraft zu stärken. EPSA Deutschland steht als erfahrener strategischer Partner bereit, um Unternehmen umfassend zu unterstützen – von der Beantragung bis zur erfolgreichen Umsetzung ihrer Projekte. Unsere Experten entwickeln individuelle Förderstrategien, die optimal auf die Bedürfnisse moderner Unternehmen abgestimmt sind.