1. Wie hoch ist die Forschungszulage?
Im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) kann ein Unternehmen bis zu 4 Millionen Euro an Aufwendungen aus FuE-Projekten geltend machen. Bei Anerkennung der Förderfähigkeit sind bis zu 25 % der Ausgaben in Form einer Forschungszulage erstattungsfähig. Die Höhe der Forschungszulage ist hierbei auf maximal 1 Million Euro pro Unternehmen und Jahr begrenzt. Zusätzlich zur Forschungszulage können noch andere öffentliche Fördermittel beantragt werden, wobei für eine Aufwendung jeweils nur eine Förderung in Anspruch genommen werden kann.
2. Wofür wird die Bescheinigung benötigt?
Die FuE-Bescheinigung der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) ist einer von zwei Schritten für die Bewilligung einer Forschungszulage. Sie bestätigt das Vorliegen eines förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens. Für jedes einzelne FuE-Vorhaben oder jede einzelne Projektgruppe desselben Themenbereichs muss eine separate Bescheinigung beantragt werden. Die Bescheinigung kann vor, während oder nach Durchführung des FuE-Projekts beantragt werden.
3. Wie lautet die Definition der förderfähigen FuE-Kriterien?
3 Kategorien von Forschungs- und Entwicklungs-Projekten sind gemäß Forschungszulagengesetz (FZulG) förderfähig:
- Grundlagenforschung: experimentelle oder theoretische Arbeit, die in erster Linie auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse über den zugrunde liegenden Ursprung von Phänomenen und beobachtbaren Tatsachen gerichtet ist, ohne auf eine besondere Anwendung oder Verwendung abzuzielen.
- Industrielle Forschung: Erforschung möglicher Anwendungen der Ergebnisse aus der Grundlagenforschung oder Erforschen neuartiger Lösungen in Zusammenhang mit einem zuvor bestimmten Zweck.
- Experimentelle Entwicklung: Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Verbesserungen bestehender Produkte und Verfahren anhand von Erkenntnissen, die durch Forschung oder praktische Erfahrung gewonnen wurden.
Das Unternehmen muss unter Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik zur Lösung wissenschaftlicher oder technischer Probleme FuE-Arbeiten durchführen. Zwei Arten von FuE-Aufwendungen sind im Rahmen des FZulG förderfähig: Personalkosten in Zusammenhang mit den förderfähigen FuE-Vorhaben & Auftragsforschungsleistungen, die in einem Mitgliedsstaat der EU erbracht wurden.
4. Ich beauftrage Drittanbieter mit unserer FuE. Habe ich trotzdem Anspruch auf die Zulage?
Ja, Sie haben Anspruch auf die Forschungszulage. Wir helfen Ihnen gern, die Zulage für Ihre Auftragsforschung zu beantragen.
5. Kann man die Forschungszulage mit anderen Finanzierungsprogrammen für ein Innovationsprojekt kumulieren?
Es ist nicht möglich, die Forschungszulage mit einem anderen Finanzierungsprogramm für dasselbe Innovationsprojekt zu kumulieren. Sie können verschiedene Projekte jedoch bei verschiedenen Finanzierungsarten einreichen. Beachten Sie, dass selbst wenn Sie alle Ihre Ausgaben für den Forschungszuschuss im Voraus planen, einige Ausgaben im letzten Moment zu Ihren Projekten hinzukommen können (neues Personal, neue Aktivitäten, die das Forschungsprojekt voranbringen). In diesen Fällen können diese zusätzlichen Ausgaben für die Forschungszulage in Frage kommen.
6. Kann ein Unternehmen, das die Covid-Prämie erhalten hat, im selben Jahr für die Forschungszulage in Frage kommen?
Jedes Unternehmen kann für die Forschungszulage in Frage kommen, auch wenn es aufgrund der COVID-19-Krise finanzielle Unterstützung erhalten hat oder aufgrund der Pandemie mit verkürzten Arbeitszeiten gearbeitet hat. Die Zuschüsse aus den Corona-Hilfsprogrammen basieren nicht auf denselben förderfähigen Ausgaben wie die Forschungszulage. Sie können also durchaus beide Förderprogramme in Anspruch nehmen.