Wie Sie sicher wissen, ist das neue deutsche Forschungszulagengesetz (FZulG) zur steuerlichen Förderung von FuE-Vorhaben kürzlich in Kraft getreten.
Dieses Gesetz ermöglicht die Inanspruchnahme jährlicher Forschungszulagen in Höhe von insgesamt bis zu 4 Millionen Euro für förderfähige FuE-Vorhaben im Zeitraum von 2020 bis 2025.
Die jährliche Forschungszulage in Höhe von maximal 1 Million Euro pro Jahr (25 % der förderfähigen FuE-Aufwendungen) wird im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer durch Anrechnung auf die festgesetzte Steuer berücksichtigt.
Das kann auch eine Steuerfestsetzung für einen weiter zurückliegenden Veranlagungszeitraum sein als für das Wirtschaftsjahr, für das die Forschungszulage festgesetzt wurde. Soweit die Forschungszulage die festgesetzte Einkommen- oder Körperschaftsteuer übersteigt, wird der übersteigende Betrag als Einkommen- oder Körperschaftsteuererstattung ausgezahlt.
Die Anrechnung auf den festgesetzten Steuerbetrag bewirkt eine Erstattung in dem Fall, dass die Steuerfestsetzung abzüglich geleisteter Vorauszahlungen geringer ist als die anzurechnende Forschungszulage.
Wie in Frankreich werden in Anlehnung an das Frascati-Handbuch förderfähige FuE-Vorhaben der folgenden Kategorien bezuschusst:
- Grundlagenforschung
- Angewandte Forschung
- Experimentelle Entwicklung
Förderfähig sind folgende Aufwendungen:
- Personalkosten in Zusammenhang mit FuE-Projekten
- Auftragsforschungsleistungen, die in einem Mitgliedsstaat der EU oder des EWR erbracht wurden
Förderfähig sind beispielsweise folgende FuE-Kategorien:
- Klinische Studien
- Prototypenentwicklung
- Analyse von Testergebnissen
- Neue Methoden und Verfahren
- Auftragsforschung…
Es können jedoch noch weitere Aktivitäten förderfähig sein, sofern sie die Grundvoraussetzungen erfüllen. Diese sind:
- Qualitätskontrolle in direktem Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt,
- Arbeitszeit im Rahmen der Leitung des wissenschaftlichen Personals,
- Testproduktion: nur dann, wenn die Produktion dieser Tests serielle Design- und Konstruktionsarbeit erfordert, sowie Brainstorming-Diskussionen über Lösungen für technische Probleme während des Projekts.
Für die Inanspruchnahme und Bewilligung der Forschungszulage muss vorab bei der zuständigen Prüfstelle eine stichhaltige und gut begründete technische, finanzielle und administrative Dokumentation eingereicht werden.
Die einzelnen Schritte bis zur Bewilligung der Forschungszulage
Für die Inanspruchnahme der neuen steuerlichen Förderung ist ein zweistufiges Antragsverfahren vorgesehen:
- Beantragung der FuE-Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ). Der Antrag kann vor oder während der Durchführung eines FuE-Vorhabens oder nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, für das die Forschungszulage beantragt werden soll, gestellt werden. Hierbei muss jedoch die in der Abgabenordnung geregelte Verjährung von Folgebescheiden beachtet werden. EPSA empfiehlt demgemäß die FuE-Bescheinigung bei der BSFZ vor Jahresende zu beantragen (z. B. Im Dezember 2020 für Projekte aus dem Jahr 2020).
- Antrag auf Berechnung der Forschungszulage auf der Grundlage der durchgeführten FuE-Vorhaben
Die Höhe der Forschungszulage kann auch von Ihrem Unternehmen berechnet werden. Unsere Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass nicht nur der Forschungsgegenstand, sondern vor allem die wissenschaftliche Beschreibung und die verwendete Terminologie einen erheblichen Einfluss auf die Beurteilung seitens der Behörden haben. So wird das FuE-Potenzial eines Projekts auf der Grundlage einer klaren Analyse und Darlegung der damit verbundenen technischen, wissenschaftlichen und technologischen Herausforderungen sowie seines innovativen Potenzials und seiner Fähigkeit, den derzeitigen Stand der Technik zu übertreffen, beurteilt.
EPSA Innovation & Energy unterstützt seit mehreren Jahrzehnten europäische Unternehmen bei der Erstellung von Antragsunterlagen.
Unsere 300 wissenschaftlichen Berater beschäftigen sich in unserem Auftrag mit der Beschreibung, Beurteilung und Bewertung von FuE-Vorhaben. Sie alle verfügen über langjährige Erfahrung in den verschiedensten Forschungsbereichen.
Wir legen großen Wert darauf, jedes Projekt neutral und individuell zu beurteilen, um so eine möglichst genau Schätzung der Zulage zu erreichen.
Hier finden Sie zusätzliche Informationen zum zweistufigen Antragsverfahren.
EPSA bietet folgende Dienstleistungen:
- Eine kostenlose Erstellung der Unterlagen, Übermittlung und Kommunikation mit den Behörden
- Eine kostenlose steuerliche und monetäre Bewertung Ihrer Forschungsprojekte
- Kostenlose Begleitung bis zum positiven Bescheid der Finanzbehörde. Wir arbeiten auf Erfolgshonorarbasis
- Drei Jahre Rechtssicherheit und Rückerstattung der Prämie bei nachträglicher Aberkennung der Forschungszulage
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EPSA steht Ihnen bei der Beantragung der Zulage mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt Sie mit seiner Expertise bei der Erstellung Ihres Dossiers.
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