Was ist das Forschungszulagengesetz?

Das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene „Forschungszulagengesetz“ (FZuIG) zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) sieht vor, dass in Deutschland ansässige Unternehmen bis zu 25% ihrer Aufwendungen für Forschungsprojekte in Form einer steuerlichen Förderung erstattet bekommen können.

Weitere wichtige Informationen zur Forschungszulage und zum Forschungszulagengesetz finden Sie auf der nachstehenden Seite. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne über das Kontaktformular zur Verfügung.

Wie hoch ist die Forschungszulage?

Die Höhe der Forschungszulage richtet sich nach den förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), die ein Unternehmen im vergangenen Wirtschaftsjahr durchgeführt hat. Dabei wird die steuerliche Förderung auf Basis der getätigten Aufwendungen für diese FuE-Vorhaben berechnet. Die steuerliche Förderung beträgt bis zu 25 % der Aufwendungen für förderfähige FuE-Vorhaben in Höhe von maximal 4 Millionen Euro. Das bedeutet eine maximale steuerliche Förderung von bis zu 1 Million Euro pro Unternehmen und Jahr.

Wer kann einen Forschungszuschuss beantragt werden?

Die Forschungszulage steht allen in Deutschland ansässigen steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe zu: Start-ups ebenso wie kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oder Großunternehmen. Das Unternehmen muss eine eigenständige juristische Person sein und beim örtlichen Handelsregister eingetragen sein. Ausgeschlossen von der Forschungszulage sind jedoch Unternehmen in Schwierigkeiten.

Anspruchsberechtigt sind alle Wirtschaftszweige, die FuE betreiben, insbesondere Industriesektoren: Pharmazie, Agrar- und Nahrungsmittelindustrie, Automobilbau, Luftfahrt, Kosmetik, IT- und Softwareentwicklung, Werkstofftechnik, Chemie, Biologie, Energie, Elektronik, Optik, Mechanik, Gesundheit und Medizin, Aus- und Weiterbildung, Vertrieb, usw.

Welche Tätigkeiten sind im Rahmen des Forschungszulagengesetz förderfähig?

Begünstigt sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, wie diese im Frascati-Handbuch (internationales Standardwerk zur Identifizierung von FuE) definiert sind. Demnach werden Fue-Aktivitäten drei Kategorien zuordnet:

  • Grundlagenforschung (Untersuchung von Eigenschaften, Strukturen…)
  • Angewandte Forschung (Entwicklung möglicher Anwendungen auf der Grundlage der Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung…),
  • Experimentelle Entwicklung (Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Dienstleistungen…)

Die Art der FuE-Vorhaben entscheidet also über den Förderanspruch des Unternehmens im Rahmen des Forschungszulagengesetzes. Darüber hinaus müssen die förderfähigen Aufwendungen die Voraussetzungen des geltenden Steuerrechtes erfüllen.

Forschung und Entwicklung müssen zur systematischen Erweiterung des wissenschaftlichen oder technischen Wissensstandes beitragen und neuartig, schöpferisch, ungewiss, systematisch und übertragbar sein. Es muss also sichergestellt werden, dass FuE-Projekte die oben genannten Innovationskriterien erfüllen.

Beispiele:

Grundlagenforschung:
Ein Hersteller von Zahnprothesen forscht an einer Formel für künstliche Zahnprothesen, welche im Herstellungsprozess für 3-D Druckverfahren geeignet sind. Hierzu forscht das Unternehmen in Zusammenarbeit mit Forschungslaboren.

Angewandte Forschung:
Ein Software Unternehmern entwickelt neue Algorithmen auf der Basis neuer Programmiertechniken oder neuartiger neuer Sicherheitstechniken.

Experimentelle Entwicklung:
Ein Hersteller von Türen entwickelt und testet, anhand von Versuchen verschiedene Materialien, zur Erhöhung der Brandfestigkeit der Türen.

Welche projekte sind im rahmen des Forschungszulagengesetzes förderfähig?

Beispiele förderfähiger Projekte:

  • Klinische Studien
  • Entwicklung von Prototypen
  • Analyse von Testdaten
  • Neuartige Methoden und Verfahren sowie Auftragsforschung

Ist ein Projekt förderfähig oder nicht? Beispiele aus verschiedenen Branchen:

  • Die Verwendung neuer Techniken zur Entwicklung eines neuen Algorithmus ist in der Software- und Computerdienstleistungsbranche im Rahmen des Forschungszulagengesetz förderfähig. Die Nutzung bereits vorhandener Tools zur Erstellung einer Website oder Software wird hingegen nicht als FuE eingestuft und erfüllt daher nicht die Förderkriterien des Forschungszulagengesetz.
  • In der pharmazeutischen Industrie sind die Phasen I, II und III klinischer Studien gemäß des Forschungszulagengesetzes förderfähig, während die Phase IV nur dann förderfähig ist, wenn sie neue Erkenntnisse bringt. Marketing-Aktivitäten sind nicht förderfähig, auch dann nicht, wenn die Zulassung noch nicht erteilt wurde.

Welche Aufwendungen sind im Rahmen des Forschungszulagengesetz förderfähig?

Grundsätzlich förderfähig sind Ausgaben, die im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit des Unternehmens anfallen.

Die nach dem Forschungszulagengesetz förderfähigen FuE-Aufwendungen richten sich nach der Art der Vorhaben und betreffen im Wesentlichen zwei Kategorien:

  • Personalkosten:  Bruttolöhne und Arbeitgeberanteile, die in FuE-Projekte eingebunden sind
  • Externe Forschung: Kosten für Auftragsforschung oder Kooperationsprojekte im Zusammenhang mit FuE-Vorhaben, die in einem Mitgliedsland der Europäischen Union erbracht werden sind ebenfalls anteilig förderfähig (max. 60 %)

Beispiele förderfähiger Aktivitäten:

  • Qualitätskontrolle in direktem Zusammenhang mit einem Forschungsprojekt
  • Technikbezogene Arbeitszeit für die Leitung des wissenschaftlichen Personals
  • Versuchsproduktion, sofern die Produktion Serienversuche/Planungs- und Konstruktionsarbeiten
  • Brainstorming zu technischen Problemlösungen während des laufenden Projekts erfordert.

Beantragen der Forschungszulage

Die Forschungszulage kann ab 1. Januar und nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen für begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben entstanden sind, beantragt werden.

Zur Beantragung der Forschungszulage muss in einem ersten Schritt der Nachweis einer FuE-Tätigkeit erbracht werden. Das Vorliegen einer förderfähigen FuE-Tätigkeit wird über die Website der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) geprüft. Hierfür muss das Unternehmen ein ELSTER-Zertifikat zum Nachweis seiner Identität und Registrierung seines Antrags auf der BSFZ-Plattform vorweisen.

Zwei Schritte für die Beantragung:

Schritt 1: Beantragung einer Bescheinigung über das Vorliegen eines förderfähigen FuE-Vorhabens

  • Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage prüft die Förderfähigkeit des FuE-Vorhabens und stellt dem Antragsteller eine Bescheinigung aus, die das Vorliegen eines entsprechenden förderfähigen FuE-Projekts bestätigt.
  • Das Zertifikat kann vor, während oder nach Durchführung des FuE-Projekts beantragt werden.
  • Das Unternehmen muss für jedes einzelne FuE-Projekt oder jede Projektgruppe um dasselbe Thema ein separates Zertifikat beantragen.

Schritt 2: Antrag auf Berechnung der Forschungszulage

  • Der Antrag auf Forschungszulage wird bei dem für die Besteuerung des Anspruchsberechtigten zuständigen Finanzamt gestellt. Der Antrag kann erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen für begünstigte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben entstanden sind, beantragt werden.
  • Der Antrag wird an die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) übermittelt und hiernach an das örtliche Finanzamt, welches ebenfalls die Förderfähigkeit eines Projektes überprüfen kann.
  • Das Unternehmen kann die Forschungszulage bis maximal vier Jahre nach Abschluss des Wirtschaftsjahres beantragen, in dem die Aufwendungen angefallen sind.

Häufig gestellte Fragen zu Fzulg (FAQ)

Wie funktioniert die Forschungszulage?

Die Forschungszulage steht allen deutschen Unternehmen offen, die Forschung und Entwicklung betreiben. Das Forschungszulagengesetz ermöglicht es rückwirkend alle angefallenen Mitarbeiterkosten ab dem 02. Januar 2020 zur Förderung zu bringen. Dies gilt ebenso für extern vergebene Entwicklungsaufträge. Gerne bewerten wir Ihr Unternehmen nach allen Kriterien des Forschungszulagengesetzes und kalkulieren Ihre Erfolgsaussichten sowie Ihr jährliches Förderpotenzial.

Wie wird die Forschungszulage ausgezahlt?

Die Forschungszulage wird bei der nächsten Festsetzung von Einkommens- oder Körperschaftssteuer gegengerechnet. Wenn die Zulage die Steuerlast übertrifft, bekommt das beantragende Unternehmen den Übertrag ausgezahlt.

Wie stellt man einen Antrag auf Forschungszulage?

Zunächst müssen Sie bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung beantragen, die das Vorhandensein eines förderfähigen FuE-Projekts bestätigt. Diese Bescheinigung wird zusammen mit der kaufmännischen Abrechnung beim Finanzamt eingereicht, um die gewünschte Steuerreduktion zu erhalten.

Wie EPSA Sie begleitet

Die Experten von EPSA Deutschland unterstützen Sie mit ihrer jahrelangen Expertise auf dem Gebiet staatlicher Innovationsförderung bei der erfolgreichen Beantragung Ihrer Forschungszulage!