Ein Schlüssel zu Innovation und Wettbewerbsfähigkeit
Die Forschungszulage der Bundesregierung hat sich als ein wesentliches Instrument zur Förderung von Innovation und Forschung in Deutschland etabliert. Seit der Einführung des Forschungszulagengesetzes (FZulG) am 1. Januar 2020 bietet dieses Gesetz Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Branche, erhebliche Steuervorteile. Mit der Zielsetzung, die Forschung und Entwicklung (FuE) zu stärken, hat die Regierung eine wichtige Maßnahme ergriffen, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu sichern. Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes im April 2024 werden diese Bedingungen noch weiter verbessert. Das neue Gesetz führt höhere Förderquoten und neue förderfähige Kostenarten ein, die insbesondere KMUs und Großunternehmen zu Gute kommen.
Verbesserung der steuerlichen Vorteile für FuE-Projekte
Unternehmen können von einer Förderung von bis zu 25 % der förderfähigen Kosten profitieren, die im Rahmen ihrer Innovationsprojekte anfallen. Diese Kosten umfassen Ausgaben in den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Mit dem neuen Wachstumschancengesetz, das ab April 2024 in Kraft tritt, erhöht sich die Förderquote für Auftragsforschung signifikant: Großunternehmen können bis zu 17,5 % und KMUs sogar bis zu 24,5 % Förderung erhalten. Zusätzlich können Unternehmen ab diesem Zeitpunkt auch 20 % Abschreibungen auf Prototypkosten geltend machen.
Einfaches und strukturiertes Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Forschungszulage ist zweistufig angelegt. Zunächst muss eine Bescheinigung für das F&E-Vorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) beantragt werden. Diese prüft, ob das Vorhaben den Vorgaben des Gesetzes entspricht. Mit einer positiven Bescheinigung kann daraufhin ein Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Interessant ist dabei, dass Unternehmen auch für Auftragsforschung Förderungen erhalten können, wobei hier bis zu 60 % der Kosten geltend gemacht werden können.
Deutliche Erhöhungen im Überblick
Das Wachstumschancengesetz erhöht die Obergrenzen für die jährliche Förderung deutlich: Großunternehmen können nun bis zu 2,5 Millionen Euro und KMUs bis zu 3,5 Millionen Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Die Vergütung für die Mitarbeit von Gesellschaftern steigt ebenfalls auf bis zu 70 Euro pro Stunde. Zudem wird ein Bonus von 10 % eingeführt, der die Förderquoten für KMUs auf insgesamt 35 % erhöht.
Professionelle Unterstützung für Ihren Innovationsanspruch
Für Unternehmen, die sich über die Förderfähigkeit ihrer Projekte unsicher sind oder Unterstützung bei der Beantragung benötigen, bieten Experten auf dem Gebiet staatlicher Innovationsförderung ihre Hilfe an. Diese Beratung ist entscheidend, um von den umfangreichen Fördermöglichkeiten, die das Forschungszulagengesetz bietet, optimal profitieren zu können.
Die Forschungszulage stellt eine signifikante Unterstützung für Unternehmen dar, die in Deutschland in Forschung und Entwicklung investieren wollen. Mit der Erweiterung durch das Wachstumschancengesetz unterstreicht die Bundesregierung ihr Engagement, Deutschland als führenden Standort für Forschung und Innovation weiter zu stärken. Unternehmen aller Größenordnungen sollten diese Gelegenheit nutzen, um ihre Innovationskraft zu fördern und sich einen Vorteil im globalen Markt zu sichern. Bei Fragen oder zur Beantragung der Forschungszulage kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie gerne auf Ihrem Weg zu innovativen Projekten.