Die Erstattungsvarianten
Mit der von der BSFZ auf Antrag ausgestellten Bescheinigung kann das Unternehmen die Anrechnung auf die Körperschaftssteuer beantragen.
Die Forschungszulage wird nicht direkt von Finanzamt bezahlt, sondern wird bei der nächsten Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftssteuer abgezogen.
Ist die bewilligte Forschungszulage nicht mit der Körperschaftssteuer verrechenbar oder ergibt sich ein Überschuss, wird der Betrag dem Unternehmen vom Finanzamt überwiesen.
Das gilt auch für defizitäre Unternehmen, ohne das hierbei das auf die anderen Wirtschaftsjahre übertragbare Defizit gemindert wird.