ZIM-Förderrichtlinie 2025: Neue Impulse für den Mittelstand und Innovationen
Am 11. Dezember 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die überarbeitete Richtlinie des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) bekannt gegeben. Die Neuerungen, die ab dem 1. Januar 2025 gelten, schaffen verbesserte Voraussetzungen, um innovative Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zielgerichtet zu unterstützen.
Deutliche Erhöhung der Kostenobergrenzen
Nachdem Anfang 2024 die Gemeinkostenpauschale für Unternehmen gestrichen wurde, hat das ZIM-Programm nun die Kostenobergrenzen deutlich nach oben erhöht. Hiermit wird auch der Inflation und den damit gestiegenen Personalkosten Rechnung getragen. Konkret wurde die Kostenobergrenze für Einzelprojekte von 550.000 € auf 690.000 € erhöht, für Kooperationsprojekte von 450.000 € auf 560.000 €. Auch Forschungseinrichtungen können sich freuen, hier wurde die Kosten- und damit auch Förderobergrenze von 220.000 € auf 280.000 € erhöht.